Rechte:
1. soziale Absicherung durch die Feuerwehr-Unfallkasse
2. Mitspracherecht innerhalb der Wehr zur Wahl von
- Wehrführer/ Ortsbrandmeister
- Gruppenführer
- Zugführer
3. Eintritt in die Feuerwehr
Pflichten:
1. Teilnahme am Dienst
2. Teilnahme an Ausbildungslehrgängen
3. Bei Alarm unverzüglich am Alarmplatz einfinden
4. Dienstliche Weisungen der Vorgesetzten nachkommen
5. kameradschaftliches Veralten zeigen
6. Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
7. Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen schonen
Sonderrecht/Wegerecht:
Die Feuerwehr kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestimmte Rechte in Anspruch nehmen:
