Rechte:

 

1. soziale Absicherung durch die Feuerwehr-Unfallkasse

 

2. Mitspracherecht innerhalb der Wehr zur Wahl von

- Wehrführer/ Ortsbrandmeister

- Gruppenführer

- Zugführer

 

3. Eintritt in die Feuerwehr

 

 

Pflichten:

 

1. Teilnahme am Dienst

 

2. Teilnahme an Ausbildungslehrgängen

 

3. Bei Alarm unverzüglich am Alarmplatz einfinden

 

4. Dienstliche Weisungen der Vorgesetzten nachkommen

 

5. kameradschaftliches Veralten zeigen

 

6. Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten

 

7. Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen schonen

 

 

 

Sonderrecht/Wegerecht:

  

Die Feuerwehr kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestimmte Rechte in Anspruch nehmen:

 

 

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letzte Aktualisierung: 19-05-2012 | Nancy-Mahlow@gmx.de